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Wie arbeitet ein Untersuchungsausschuss?

15. Feb.
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Foto (C): picture alliance/dpa

Bei politischen Skandalen kann der Bundestag selbst Ermittlungen anstellen. Rechtskräftig sind die Ergebnisse nicht - aber sie können viel bewegen.

Ereignen sich in Deutschland große politische Affären, dienen parlamentarische Untersuchungsausschüsse zu ihrer Aufklärung. So ist es auch in der Schweiz und in Österreich. In der Schweiz heißen die Ausschüsse »Parlamentarische Untersuchungskommission«.

Bis Ende 2020 hat der Deutsche Bundestag mehr als 60 Untersuchungsausschüsse eingesetzt. Der erste tagte 1950 über »Einfuhren in das Vereinigte Wirtschaftsgebiet und in das Gebiet der Bundesrepublik«, der jüngste im vergangenen Jahr über die Wirecard-Affäre.

Das Untersuchungsrecht des Bundestags ist in Artikel 44 des Grundgesetzes verankert. Es ermöglicht die Kontrolle von Regierungsaktivitäten. Unabhängig von anderen Staatsorganen kann der Bundestag mit hoheitlichen Mitteln alle Sachverhalte prüfen, die er im Erfüllen seines Verfassungsauftrags für aufklärungsbedürftig hält. Ein Untersuchungsausschuss muss eingesetzt werden, wenn er von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundestags beantragt wird. Das Parlament bestimmt die Zahl der Ausschussmitglieder, die dann von den Fraktionen entsprechend ihrer Stärke benannt werden.

Am Ende steht kein Urteil, sondern ein Abschlussbericht

Bei den stets öffentlichen Beweiserhebungen eines Ausschusses sind Gerichte und Verwaltungsbehörden zur Rechts- und Amtshilfe verpflichtet. Vor allem die Vernehmungen von Zeugen und Experten stellen Beweismittel dar. Der Ausschuss kann das Erscheinen von Zeugen auch erzwingen, Ordnungsgelder festsetzen und sogar die Inhaftierung sich verweigernder Personen beantragen. Das Ergebnis fasst der Untersuchungsausschuss in einem Abschlussbericht zusammen. Können sich die Mitglieder auf keinen einvernehmlichen Bericht einigen, besteht für die Minderheit die Möglichkeit eines Sondervotums. Die Gerichte sind nicht an die Ermittlungsergebnisse gebunden.

Oft ist die Arbeit im Untersuchungsausschuss aufwendig, mitunter dauern Sitzungen bis in die Nacht. Viele Fragen werden nie geklärt. Doch oft hat ein Untersuchungsausschuss auch Folgen: So etwa bei der Berateraffäre im Verteidigungsministerium 2019. Damals hatten Beratungsunternehmen teils ohne Ausschreibung millionenschwere Aufträge erhalten. Die neue Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer stoppte dieses Vorgehen, noch während der Ausschuss tagte. 

(Text: Dieter Möller)

Der Artikel ist in der Ausgabe 02/2021 von P.M. Fragen & Antworten erschienen.

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