Wo gibt der Staat Daten an seine Bürger zurück?

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Bürgerinnen und Bürger aus Berlin können sich seit September 2021 darüber informieren, ob ihre Handydaten im Rahmen einer Funkzellenabfrage genutzt wurden:

(Text: Dieter Möller)

Nicht nur die Werbeindustrie interessiert sich für unsere Smartphone-Daten. Auch Polizei und Verfassungsschutz können unter bestimmten Umständen Daten erhalten – etwa im Rahmen einer Funkzellenabfrage. Sie fordern dann bei Kommunikationsunternehmen alle Telefonnummern an, die in einem bestimmten Zeitraum in einer Funkzelle registriert waren. Das soll die Behörden dabei unterstützen, Straftäter und Straftäterinnen zu ermitteln. Eine Funkzellenanfrage muss richterlich genehmigt sein, das genaue Prozedere regelt die Strafprozessordnung. Wer sich bisher zufällig in der gleichen Funkzelle aufhielt wie potenziell Verdächtige, erhielt keinen Hinweis darauf, dass seine Handydaten im Rahmen einer Abfrage gespeichert wurden. Doch diese Ahnungslosigkeit hat nun ein Ende, zumindest für Bürgerinnen und Bürger in Berlin. Das Bundesland informiert seit Mitte September 2021 darüber, ob die Handynummer im Rahmen einer Funkzellenabfrage erfasst wurde. Der Staat sammle nun nicht mehr nur Daten, sagte Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) bei der Vorstellung der Regelung – er gebe sie den Betroffenen jetzt auch zurück.

Auskunft über die Datenabfrage per SMS

Wer die entsprechenden Informationen erhalten will, muss sich vorher für das neue Funkzellenabfragen-Transparenz-System (FTS) angemeldet haben. Die Registrierung ist freiwillig und kostenlos. Dann gibt es künftig eine Auskunft über die Datenabfrage per SMS – allerdings erst nach Abschluss des infrage stehenden Verfahrens, damit keine Ermittlungen gefährdet werden. Laut der Berliner Senatsverwaltung haben sich bis Ende November 2021 rund 30 000 Menschen für das FTS angemeldet. Alle drei Monate muss diese Anmeldung erneuert werden. 2020 haben die drei Berliner Strafverfolgungsbehörden 592 zuvor gerichtlich angeordnete Funkzellenabfragen in insgesamt 559 Ermittlungsverfahren durchgeführt. Nach Berlin will zukünftig auch Baden-Württemberg Daten aus Funkzellenabfragen an Betroffene zurückgeben: Das Justizministerium des Bundeslands arbeitet an der Einführung eines Transparenzsystems nach dem Berliner Vorbild.

Der Artikel ist in der Ausgabe 03/2022 von P.M. Schneller Schlau erschienen.